Kostenlose Nachhilfe
Wenn Sie
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Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Sozialhilfe
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Kinderzuschlag
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Wohngeld
beziehen, haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), das zum 1. April 2011 in Kraft trat.
Dieses unterstützt Familien bei Kosten etwa für Schulausflüge, Schulbedarf und eben Lernförderungsstunden. Für alle Leistungen des BuT-Pakets muss ein Antrag beim Amt für soziale Leistungen
erfolgen, nach dessen Bewilligung können Ihre Kinder kostenlos zur Nachhilfe kommen.
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